- Leistung: 16 kW
- erfüllt nicht die Anforderungen der BimSchV Stufe 1 oder 2
- CE-Zertifizierung
- Volumen der Saunakabine: 6-13 m³
- Gewicht: 58 kg
- Breite: 530 mm
- Tiefe: 530 mm
- Höhe: 740 mm
- Steinmenge: 120 kg
- Maximale Länge des Brennholzes: 35 cm
- Durchmesser der Anschlussöffnung: 115 mm
- Erforderliche Temperaturklasse des Rauchfangs: T600
Abstände zu brennbaren Materialien
Benötigter Abstand zu den Seitenwänden/Bänken: 200 mm
Benötigter Abstand zur Rückwand: 250 mm
Benötigter Abstand vor dem Ofen: 500 mm
Benötigter Mindestbstand zur Decke: 1000 mm
Abstände zu gemauerten Wänden
Benötigter Abstand zu gemauerten Wänden: 50 mm
Hinweis und Infos zur BImSchV (Bundes-Immissionsschutzgesetz):
Feuerstätten müssen angemeldet werden und sind vor Inbetriebnahme abnahmepflichtig. Zum Betrieb wird eine entsprechende Abnahmebescheinigung vom Schornsteinfeger ausgestellt. Hiernach unterliegen Feuerstätten einer Überwachungspflicht. Wir empfehlen Ihnen dringend vor Bestellung und Einbau alle Details zur Erstellung und Betrieb der Anlage, insbesondere bei regionalen Anforderungen, mit Ihrem Schornsteinfeger abzuklären. Dies Betrifft ebenfalls den Brandschutz, Zuluft- und Abgasführung. Seit dem 01.01.2015 müssen in Deutschland betriebene Feuerstätten, also auch holzbefeuerte Saunaöfen, den Anforderungen der "BImSchV Stufe 2" entsprechen.